Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
von Flughafenzubringer Nijsten

Eine Beförderung ist nur mit einem gültig ausgestellten und vom Kunden unterschriebenen
Ticket möglich. Durch Ihre Unterschrift, als Bestandteil des Tickets, werden die allgemeinen
Beförderungsbedingungen von Flughafenzubringer Nijsten anerkannt.

Für die Folgen von Verspätungen in Folge von unvorhergesehenen Verkehrsdichte und Staus
oder höherer Gewalt haftet Flughafenzubringer Nijsten nicht.

Die Abholzeit am Flughafen richtet sich nach der planmäßigen Ankunftszeit des Flugzeuges.
Bei Verspätungen wartet das Team von Flughafenzubringer Nijsten bis höchstens 90 Minuten
über die flugplanmäßige Ankunftszeit hinaus. Desgleichen können sich Wartezeiten zwischen
Ankunft eines Fahrgastes am vereinbarten Treffpunkt und Fahrtantritt für den Reisenden von
ähnlicher Dauer ergeben. Für Verfrühungen der jeweiligen Fluggesellschaften haften wir nicht,
sollte dadurch die 90 Minuten Wartezeit der Fahrgäste überschritten werden.

Wir sind bemüht, bei größerer Verspätung ein Ersatzfahrzeug zu schicken. Bei größeren Ver-
spätungen, Verschiebungen oder Ausfall des Fluges entfällt der Anspruch auf einen Rück-
transport. Eine Rückforderung des anteiligen Beförderungsentgeldes ist in diesem Falle aus-
geschlossen. Bei unverschuldeter Nichtinanspruchnahme der Leistung des Rücktransfer ist
eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Fahrpreises ebenfalls ausgeschlossen.

Bei Flugverspätungen oder Verschiebungen über 90 Minuten oder Ausfällen ist es die Auf-
gabe des Fahrgastes uns umgehend zu informieren. Bei rechtzeitiger Verständigung vom Ab-
flugshafen sind wir bemüht, ein Ersatzfahrzeug einzusetzen. Bei mehr als 90 Minuten Verspät-
ung übe die planmäßige Ankunftszeit hinaus entfällt der Rücktransferanspruch, soweit nicht
rechtzeitig vor Rückflugbeginn einen Mitteilung an uns per Telefon, E-Mail oder per Telefax
weitergereicht wurde, mit Bekanntgabe der voraussichtlichen Ankunftszeit. Sollte es in der
Möglichkeit der Firma liegen über diese Zeit hinaus von mehr als 90 Minuten auf Fluggäste
zu warten, erhebt Flughafentransfer Nijsten eine Unkostenpauschale von 15,00 € pro ange-
fangene Stunde. Sollte Sie uns nicht persönlich erreichen, ist die entsprechende Nachricht
verständlich auf den Anrufbeantworter zu sprechen bzw. per Telefax weiterzureichen, damit
rechtzeitig der Abholtransport organisiert werden kann. Der Anrufbeantworter bzw. Telefax
über die Bestätigung der neuen Flugankunftszeit werden kurzfristig abgehört.

Für Gepäckschäden durch unser Verschulden haften wir bis max. 510,00 € pro Person. Für
Personenschäden haftet Flughafenzubringer Nijsten lediglich nach Maßgabe der zu Deckung
dieser Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Voraussetzung ist grob
fahrlässig oder vorsätzliche Schadensverursachung durch Flughafenzubringer Nijsten oder
deren Subunternehmer.

Stornogebühren ab 21. Tag vor Reisebeginn beträgt 25%.

Kindersitze können in den Fahrzeugen angebracht werden, diese können auch im Fahrzeug
bleiben. Der jeweilige Fahrer wird die Kindersitze bei der Abholung wieder im Fahrzeug an-
bringen.

Ich / Wir sind mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.